Der Soldatenkönig erteilt das Apothekenprivileg
Der Apotheker Johann Friedrich Junge hatte an der Ecke Mauer- und Mohrenstraße, gegenüber der auf dem „Hammelmarkt“ erbauten und 1739 eingeweihten Dreifaltigkeitskirche, ein Haus gebaut und den „Soldatenkönig“ Friedrich Wilhelm I (1713-1740) ersucht, ihm die Anlage einer weiteren Apotheke, der sechsten in der Friedrichstadt, zu erlauben. Am 18. November 1739 unterzeichnete der König das Privileg. Diese Urkunde verbrannte am 2. Mai 1945, als die Apotheke im Kampf um das Regierungsviertel in Flammen aufging. Texteile haben sich allerdings erhalten:
Also privilegieren und begnadigen Wir Vorbemeldeten Johan Friedrich Junge hiermit allergnädigst, und verstatten demselben, dass er eine Medicin-Apotheke in seinem auf der Friedrichstadt allhier neu erbautem Hause anlegen, alle einem Medicin-Apotheker zu führen erlaubten Waaren anschaffen und damit handeln möge, jedoch muß Impetrant deine Officin jederzeit mit tüchtigen und frischen Medicamenten und Apothekenwaren versehen, solche nicht vertheuern, sondern um billigen Preis geben, auch geschickte und geübte Provisores halten, und sich sonst in allen Stücken nach der publicierten Medicinal-Ordnung achten.
Wir befehlen auch Unserer Churmärckschen Krieges und Domainen Cammer, Ober Collegio Medico und Magistrat Unserer Residentzien hiermit allergnädigst, den Imetranten bey diesem ihm von Uns verliehenen Privilegio jederzeit zu schützen und handhaben. Zu Uhrkund dessen haben Wir dieses Privilegium höchsteigenhändig unterschrieben und mit Unserem Innsiegel bekräftigt.
So geschehen und gegeben zu Berlin den 18ten Novembris 1739.
Friedrich Wilhelm